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5.5.6 Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens

Regelmäßig, meist in jährlichen Abständen, ist eine Rechnungslegung gegenüber dem Amtsgericht gefordert. Die Rechnungslegung beginnt bei Betreuungsübernahme mit einem Vermögensverzeichnis, das den Stand des gesamten Vermögens eines Betreuten zu einem Stichtag dokumentiert, meist dem Tag vor Ihrer Betreuungsübernahme.

Die dann folgenden Rechnungslegungen bestehen aus einem Deckblatt, in dem die einzelnen Konten mit ihren Ständen zu Beginn und Ende des Rechnungslegungszeitraumes aufgeführt werden, gefolgt von allen Einzelbewegungen zu jedem Konto.

5.5.6.1 Vermögensverzeichnisse

Voraussetzung für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses ist, dass alle Konten angelegt wurden und zumindest die Anfangsbestände gebucht sind.

Buchen Sie die Anfangsbestände unter einem Datum mindestens einen Tag vor Betreuungsbeginn. Dies ist der Stand, den Sie bei Beginn der Betreuung vorgefunden haben und der durch das Vermögensverzeichnis dokumentiert werden soll. 

Das Vermögensverzeichnis bezieht sich auf das eingegebene Datum um 24:00 Uhr. Um den Stand zu dokumentieren, den Sie zu Beginn Ihrer Betreuungsübernahme vorgefunden haben, erstellen Sie das erste Vermögensvezeichnis zum Stichtag "Betreuungsübernahme - 1 Tag".

Im KlientInnen-Fenster wählen Sie den Knopf "Vermögen", dann den entsprechenden Reiter für die Art des Vermögens und dann "Rechnungslegung" oder "Verzeichnis". TragenSie  im Datumsfeld "letzter Tag der Rechnungslegung/Stichtag Vermögensverzeichnis" das Datum ein, zu dem das Vermögensverzeichnis erstellt werden soll:

 

 

Mit Hilfe der Schaltfläche "Verzeichnis Vermögen" wird das Verzeichnis erstellt und zur Kontrolle in einem neuen Fenster angezeigt.

Es kann sein, dass eine Warnung ausgegeben wird, die darauf hinweist, dass einzelne Konten nicht bis zum Datum des Vermögensverzeichnisses abgeglichen sind. Das Abgleichdatum sagt aus, dass das Konto bis zu diesem Zeitpunkt korrekt geführt ist. Sie setzen dieses Datum, wenn Sie sicher sind, dass alle Buchungen bis dahin richtig sind. Sie sollten also nur Vermögensverzeichnisse erstellen, für die alle Konten bis zu diesem Datum abgeglichen, heißt als korrekt deklariert sind.

Um nachträgliche Fehler und Verfälschungen zu vermeiden, werden Sie darauf hingewiesen, wenn Sie Buchungen vornehmen, die vor dem Abgleich-Datum liegen.

Mit Hilfe des Menü-Eintrages "Drucken" können Sie das erstellte Vermögensverzeichnis ausdrucken. Die Navigationsschaltflächen am unteren Seitenrand erlauben das Blättern in den Berichtsseiten.

 

 

Einnahmen und Ausgaben

Ähnlich lässt sich ein Vermögensverzeichnis bezüglich der Gruppen III und IV (laufende Einnahmen und Ausgaben) erstellen. 

Wählen Sie dazu im Vermögen zunächst den Reiter "Laufende Einnahmen & Ausgaben", dann die Schaltfläche "Verzeichnis".

Schenkungen

Konten, die unter dem Reiter "Schenkungen" angelegt wurden, werden in diesem Vermögensverzeichnis aufgelistet. Beispielhaft existieren hier zwei Konten: "Schenkungen an Tochter" und "Schenkungen an Sohn". Schenkungen an Andere werden immer als negativer Betrag gebucht.

 

5.5.6.2 Eine Rechnungslegung erstellen

Die erste Rechnungslegung beginnt mit dem Datum des Vermögensverzeichnisses plus ein Tag und endet in der Regel ein Jahr später.

 

 

Der Anfangsstand der ersten Rechnungslegung muss dem Stand des Vermögensverzeich- nisses entsprechen. Danach kann über die Schaltfläche "Deckblatt" das Deckblatt der Rechnungslegung erstellt werden. Dieses listet alle Konten auf mit den jeweiligen Anfangs- und Endständen:


Danach können sämtliche Kontobewegungen aller Konten über den Rechnungslegungszeitraum dokumentiert werden. Der entsprechende Bericht wird über die Schaltfläche "Einahmen/Ausgaben" aufgerufen:

 

Bitte wählen Sie einen der angebotenen Berichte und klicken auf OK. Die Einnahmen und Ausgaben nach Kostenarten gruppieren die Einnahmen/Ausgaben nach ihrer Klassifizierung und sind für eine Rechnungslegung gegenüber den deutschen Gerichten nicht geeignet.

 

 

Nun müssen nur noch die Belege beigefügt werden und ein Anschreiben an das Amtsgericht erstellt werden unter Verwendung der Vorlage "Anschreiben Rechnungslegung" bei Briefen. Über die Schaltfläche "Anschreiben" gelangen Sie direkt zu dem vorausgefüllten Brief.

5.5.6.3 Vermögensverzeichnisse und Rechnungslegungen speichern

Mit Hilfe der Schaltfläche "Speichern" können Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses oder der Rechnungslegung erstellen und unter einem Namen speichern.

Die Liste der gespeicherten Vermögensverzeichnisse und Rechnungslegungen können Sie über die Schaltfläche einsehen. Die dort aufgeführten Deckblätter können dann nachträglich wieder gedruckt werden. Dadurch können Sie immer nachvollziehen an wen welche Vermögensauskunft gegangen ist.

 

Weitere Informationen zu den hier besprochenen Themen finden Sie auch unter:

5.5.1   Konten
5.5.2   Buchungen