BT-Professional Betreuungssoftware Benutzerhandbuch

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5.10.3 Vergütungsanträge pauschaliert beantragen

Eine Vergütung nach Pauschalen setzt zunächst die Erfassung der zugrundeliegenden Kriterien voraus. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dies der Beginn der Betreuung (Datum der Ersteinrichtung!) und der gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten.

Diese Informationen werden beim Einrichten einer KlientIn bereits über des Assistenten erfragt, können aber auch nachträglich eingetragen oder geändert werden. Zudem kann sich der Heimstatus ja auch mehrfach ändern.

5.10.3.1 Einstellungen

Sie können für jeden Klienten

  • eine Ereignisliste,
  • Berechnungsoptionen und
  • Stundensätze

einstellen. Klicken Sie dazu in der Vergütungsübersicht auf "Einstellungen".

Ereignisse: Betreuungsbeginn / Aufenthaltsänderungen

Im Reiter Ereignisse können Sie den Beginn der ersten Betreuung festlegen.

 

 

Klicken Sie auf Ereignis hinzufügen, um einen Betreuungsbeginn zu definieren, oder in die Zeile und auf bearbeiten, falls der Betreuungsbeginn bereits definiert ist.

Füllen Sie das Fenster nach Ihren Gegebenheiten aus.

Der Eintrag "Beginn der ersten Betreuung" wird als Beginn der Betreuung gewertet. Dieses Datum kann also durchaus vor dem Datum liegen, ab dem Sie die Betreuung übernommen haben. Ab diesem Datum werden die Zeiträume für die gestaffelte Vergütung (erste drei Monate ...) gerechnet. Mindestens dieser Eintrag muss in den Einstellungen vorhanden sein, damit ein pauschaler Vergütungsantrag gestellt werden kann. Fehlt er, erscheint eine Fehlermeldung. Damit das System richtig rechnen kann ist außerdem der Eintrag "Bestellung Ab:" im Reiter "gerichtliche Bestellung" des Klienten nötig. Dieser bezieht sich immer auf Ihre Bestellung.

Für einen Wechsel des Aufenthaltes definieren Sie ein neues Ereignis und wählen "Aufenthaltsänderung".

Zur Berechnung des Beginns der Betreuung wird das letzte Datum herangezogen, das "Beginn der ersten Betreuung" eingetragen ist PLUS einen Tag.

Für einen Wechsel ins Heim oder nach Hause wird angenommen, dass die KlientIn ab diesem Datum im Heim/zu Hause lebt. Der Umzug findet also in der Regel einen Tag vorher statt.

BT-Professional Betreuungssoftware stellt die Berechnungsoptionen dann automatisch so ein, dass ein übersichtlicher Vergütungsantrag entsteht.

 

Berechnungsoptionen

Sie können die Optionen aber auch manuell verändern. Gehen SIe dazu bitte auf den Reiter "Berechnungsoptionen Pauschalvergütungen".

Die einstellungen entsprechen denen, die Sie auch generell vornehmen können. Siehe "Verwaltung Benutzer ->Optionen".

Stundensätze

Jede KlientIn kann einen eigenen STundensatz haben. Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie für verschiedene Vertretungsarten unterschiedliche Stundensätze zur Anwendung bringen.

Das Datum "Gültig Ab" definert, ab wann der Stundensatz gelten soll. Pauschalvergütungen, während deren Verlauf sich der Stundensatz ändert, werden entsprechend taggenau berechnet.

5.10.3.2 Einen pauschalierten Antrag stellen

Klicken Sie bitte in der Vergütungsübersicht auf "Neu Pauschal".

Das System errechnet automatisch die Anfangs- und Ende-Daten des Vergütungsantrages. Über die Schaltfläche "manuell einstellen" können Sie diese vorberechneten Werte per Hand ändern.

Die Berechnung der Vergütung erfolgt ansonsten aufgrund der Parameter, die in den Modulen  "Einstellungen -> Meine Einstellungen -> Abrechnungssätze" definiert sind, sofern die KlientIn keine abweichenden Stundensätze hat.

 

 

Vermögensstatus

Sie können den Vermögensstatus über die Auswahlliste Vermögensstaus einstellen:

durchgehend vermögend:

Der Vermögensstatus wird für jeden Abrechnungsmonat "vermögend" berechnet, also für den gesamten Zeitraum. Es wird angenommen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die KlientIn ebenfalls vermögend ist.

durchgehend mittellos:

Der Vermögensstatus wird für jeden Abrechnungsmonat "mittellos" berechnet, also für den gesamten Zeitraum. Es wird angenommen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die KlientIn ebenfalls mittellos ist.

automatisch je Abrechnungsmonat:

Für jeden Abrechnungsmonat wird der Vermögensstatus automatisch anhand der Kontostände aus dem Vermögen der KlientIn berechnet. Dabei werden nur die KOnten herangezogen, die als "Vergütungsrelevant" gekennzeichnet sind. Einnahmen/Ausgabenkonten erhöhen/vermindern den Schonbetrag um eine monatliche Einnahme/Ausgabe.

manuell je Abrechnungsmonat:

Erlaubt Ihnen, den Vermögensstatus manuell einzugeben. Der Vergütungsantrag wird zunächst so berechnet, als sei die KlientIn im Abrechnungsmonat vermögend. Dadurch können Sie prüfen, ob ein Vergütungsantrag für einen Vermögenden den Schonbetrag unterschreitet und den Abrechnungsmonat auf "mittellos" setzen. BT-Professional Betreuungssoftware ersetzt automatisch vorangehende oder folgende Teilabschnitte des ABrechnungsmonats (z.B. dann, wenn ein Aufenthaltswechsel in den Abrechnungsmonat fällt" ebenfalls auf den neuen Vermögensstatus.

Der Antragstext wird dem Vermögensstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend automatisch angepasst.

Sie sollten den Status des Vergütungsantrags zum Schluss auf "gestellt" setzen, damit er bei der nächsten Berechnung entsprechend berücksichtigt wird.

Lesen Sie bitte auch das Kapitel 8.2.2 Alle pauschalen Vergütungen stellen. Dort besteht die Möglichkeit pauschale Vergütungsanträge für alle Betreuten mit nur einem einzigen Knopfdruck zu erzeugen.

5.10.3.3 Einzelnachweis

Der Einzelnachweis besteht aus den zugrundegelegten Abrechnungszeiten und den herangezogenen Pauschalsätzen.

 


Anschreiben

Das Anschreiben wird automatisch wie bei den Anträgen nach Aufwand als Brief erstellt.

Die in den Briefen verwandten Texte sind Textbausteine, die Sie selbst über das Menü "Einstellungen" -> "Textbausteine" oder die Schaltfläche ändern können.

EinBlatt-Antrag

Es besteht auch die Möglichkeit, das Anschreiben und den Einzelnachweis auf einem einzigen Blatt auszugeben. Dies vereinfacht den Vorgang nochmals:

Der Antrag kann, so wie er ist, unterschrieben und im Fensterumschlag versandt werden.

Auch wenn es bei der pauschalierten Abrechnung nicht mehr erforderlich ist, die Dokumentation zu schützen, sollten Sie jedoch alleine schon wegen der Anwendbarkeit der Statistiken und insbesondere der "Antragstellung für alle Klienten mit einem Knopf" wegen auch hier den Status auf "gestellt" setzen. Dies ist auch Grundlage für die Verfolgung des Zahlungseinganges, siehe nächstes Kapitel.

 

5.10.4 Vergütungen für Verfahrensbeistände

Verfahrensbeistände können einen pauschalen Antrag stellen mit der normalen oder erhöhten Pauschale. Der Antragstext wird entsprechend automatisch angepasst.

Der Antrag selbst wird als Brief erstellt.

 

5.10.5 Aufwendungsersatz für ehrenamtliche BetreuerInnen

 

Ehrenamtliche BetreuerInnen können einen Antrag auf Aufwendungsersatz stellen. Klicken Sie dazu in der Vergütungsübersicht auf "Neu Pauschal". BT-Professional Betreuungssoftware erstellt automatisch einen Antrag für ein Jahr. Sie können das Beginn- und Ende-Datum manuell ändern, der Betrag wird dann automatisch angepasst.

Der Antrag selbst wird als Brief erstellt.

 

Weitere Informationen zu den hier besprochenen Themen finden Sie auch unter:

9.9   BetreuerInnen und Einsatz von MitarbeiterInnen
8.2.2   Alle pauschalen Vergütungen stellen